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Die Innova-Club-Karte

Die Innova-Club-Karte

Sehr geehrte Kunden,

in dem Bestreben, für Sie immer besser zu werden, haben wir uns mit einem starken Partner zusammen geschlossen und freuen uns, Ihnen nun die verbesserte Club-Karte aushändigen zu dürfen. Ihre bisherigen Vorteile bleiben natürlich vollständig erhalten (Details siehe Clubunterlagen). Nutzen Sie auch die vielen attraktiven Club-Angebote des Innova-Clubs.

Sie sind bereits Club-Mitglied?

Tauschen Sie jetzt Ihre alte Karte kostenlos gegen die neue ein!** Auf Wunsch mit oder ohne Zahlungs- und Kreditfunktion.

Die neue Club-Karte bietet als Gemeinschaftsangebot von der Commerz Finanz GmbH und Innova Handelshaus AG zudem eine flexible und weltweit gültige Bezahlfunktion mit einem persönlichen Verfügungsrahmen, damit Sie Ihre Wunschartikel bei zukünftigen Käufen ohne lästige Formalitäten bequem finanzieren können.

Und das zu günstigen Konditionen und mit flexibler Rückzahlung.

Sie erhalten eine Rückvergütung von 1 % auf sämtliche mit der Karte getätigten Umsätze, für Tankstellenumsätze sogar 3%, ab einem Mindestumsatz von 1000 Euro jährlich - ob Sie reisen, den Wocheneinkauf erledigen, Essen gehen - sobald Sie mit Ihrer Innova Club-Karte bezahlen sammelt sich Ihr Guthaben, das Ihnen am Ende des Jahres, in Form eines Gutscheins, zum Einkauf in einer Innova-Filiale zur Verfügung steht. Weitere Bedingungen entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen. Sofern Sie bereits eine alte Innova Club-Karte besitzen, tauschen wir Ihnen diese gern kostenfrei iin eine neue Innova Club-Karte um, so dass Sie sofort von den neuen Vorteilen profitieren können.

Bitte beachten Sie: Für die Innova Club-Karte 2 gelten zusätzlich die Bedingungen der Commerz Finanz GmbH, die Ihnen anliegend ausgehändigt werden. Diesen entnehmen Sie bitte die Voraussetzungen für den Erhalt der Karte sowie die jeweils geltenden Bedingungen für die Inanspruchnahme des Verfügungsrahmens und die Rückvergütung. Füllen Sie jetzt Ihren Mitgliedsantrag aus!

*Sie erhalten eine Rückvergütung von 1 % auf sämtliche mit der Karte getätigten Umsätze, bei einem Mindestumsatz von 1000 Euro jährlich - ob Sie reisen, den Wocheneinkauf erledigen, Essen gehen ... (Weitere Bedingungen entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen, Finanzierungspartner ist die Commerz Finanz GmbH)

** Finanzierungspartner ist die Commerz Finanz GmbH

Bedingungen für den Innova Club:

§1  Mitgliedschaft im INNOVA Club

  1. INNOVA bietet in Zusammenarbeit mit der Commerz Finanz GmbH eine Kunden-Karte, die INNOVA Club-Karte 2, an.
  2. INNOVA bietet zusätzlich eine Club-Karte 1 an.
    - Eine zusammfassende Leistungsübersicht/Unterschiede der Club-Karten 1 und 2 finden Sie am Ende dieser Bedingungen.   
  3. Gegen Entrichtung der jeweils gültigen einmaligen Bearbeitungsgebühr kommen Sie als Inhaber der INNOVA Club-Karte lebenslang in den Genuss der im Folgenden dargestellten Vorteile. 
  4. Um eine möglichst effektive Abwicklung zu gewährleisten wird für Sie ein Clubkunden-Konto mit einer eigenen Kundenkonto-Nummer eingerichtet. Ihre Daten werden in dem jeweiligen Unternehmen der INNOVA-Gruppe, in dem die Anmeldung erfolgt, sowie bei INNOVA Club-Karte 2 bei der Commerz Finanz GmbH gespeichert.  
  5. Sie erhalten eine INNOVA Club-Karte.
  6. Kunden, die bereits Inhaber einer INNOVA Club-Karte sind, erhalten auf Wunsch kostenfrei die neue INNOVA Club-Karte 2, sofern die Bedingungen der Bank erfüllt sind. Sofern die Bank keine INNOVA Club-Karte erteilt oder der Kunde dies nicht wünscht, behält die bisherige Club-Karte mit allen Vorteilen, ausgenommen der Rückvergütungsregelung ihre Gültigkeit.
  7. Leistungen nach den Club-Bedingungen werden nur bei Vorlage der INNOVA Club-Karte beim Kauf gewährt. Es ist nicht möglich, die Club-Bedingungen bei späterer Vorlage der Karte nachträglich zu gewähren. 
  8. Die INNOVA Club-Karte ist nicht auf andere Personen übertragbar, das bedeutet, dass keine andere Person Ihre Karte für einen Kauf nutzen kann.
  9. Die Leistungen der INNOVA Club-Karte werden ausschließlich durch diese Bedingungen sowie bei der INNOVA Club-Karte 2 durch die Bedingungen der Commerz Finanz GmbH geregelt. Mündliche Zusagen haben keine Gültigkeit. Für die im Hause INNOVA getätigten Einkäufe gelten die jeweils aktuellen Club-Bestimmungen, die jeweils gültigen AGB der INNOVA Gruppe und bei Nutzung der jeweiligen Funktionen die Bestimmungen der Commerz Finanz GmbH.
  10. Die INNOVA Club-Karte gilt unbefristet. Eine Kündigung durch den Kunden ist bei der INNOVA Club-Karte 2 jedoch nur nach den Bedingungen der Commerz Finanz GmbH möglich, eine Erstattung des Kaufpreises erfolgt jedoch nicht. Bei einer Kündigung der INNOVA Club-Karte 2 durch die Bank, erhält der Kunde eine INNOVA Club-Karte 1 ohne Zahlungsfunktion und ohne Rückvergütungsregelung. 
    INNOVA ist berechtigt, die Club-Leistungen für die Zukunft zu kündigen, sofern der Kaufpreis an den Kunden rückerstattet wird. In diesem Fall bleiben die Club-Leistungen für bereits erworbene Geräte bestehen.

§ 2 Widerrufsrecht

Bei Neuerwerb der INNOVA Club-Karte 2 besteht bei gleichzeitigem Einsatz als Finanzierungsmittel für einen gleichzeitigen Kauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht, auch für einen verbundenen Kaufvertrag nach den Finanzierungsbedingungen der Bank. Ein späterer Einsatz der Zahlfunktion der Karte stellt keine verbundene Finanzierung dar und führt daher nicht zu einem Widerrufsrecht bezüglich des Kaufvertrags.
 
§ 3 Geltungsbereich

  1. Die INNOVA Club-Karte wird einmal erworben. Die von INNOVA gewährten Club-Leistungen gelten sodann unbefristet bei der INNOVA Handelshaus AG sowie bei teilnehmenden Franchise-Nehmern und Partnern.
    Dies bedeutet, dass Inhaber bei Einkauf in allen teilnehmenden Häusern nach den Club-Bedingungen behandelt werden.
  2. Die von INNOVA gewährten Vorteile gelten nur für Neuwaren, die in einem Haus der INNOVA-Gruppe erworben werden. Die Nutzung der Bezahl-Funktion der INNOVA Club-Karte 1 bei Dritten Unternehmen führt nicht zu einem Anspruch gemäß dieser Club-Bestimmungen (ausgenommen Rückvergütung).
  3. Die Club-Garantie wird jeweils von demjenigen Unternehmen der INNOVA-Gruppe übernommen, in dem das betroffene Gerät erworben wurde.

§ 4  Zahlungs- und Kreditfunktion

  1. Die INNOVA Club-Karte 2 ist mit einer Zahlungsfunktion (Verfügungsrahmen) ausgerüstet. Dies bedeutet, INNOVA Club-Karte 2 kann – bei ALLEN Unternehmen, die die Karte weltweit akzeptieren – als Zahlungsmittel verwendet werden. 
  2. Bei Nutzung der Karte als Zahlungsmittel wird das bei der Commerz Finanz GmbH geführte Konto belastet. 
  3. Die Zinssätze und exakten Bedingungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Bestimmungen der Commerz Finanz GmbH.
  4. Die Nutzung der Zahlungsfunktion ist freiwillig. Die von INNOVA gewährten Vorteile sind nicht an die Nutzung der Zahlungsfunktion gebunden. 

§ 5 Rückvergütung

Für INNOVA Club-Karte 2 gilt weiterhin: ab einem Mindestumsatz von 1.000,00 Euro/ Kalenderjahr erhält der Clubkunde für sämtliche Einkäufe (ausgenommen Barabhebungen und Überweisungen), die über die Zahlungsfunktion der Karte weltweit getätigt werden, eine Rückvergütung von 1% des Gesamtumsatzes,  für Tankstellenumsätze sogar 3%, in Form eines Einkaufsgutscheines, einzulösen bei INNOVA. Dabei ist es unerheblich, ob die vorgenannten Einkäufe in der INNOVA-Gruppe getätigt werden, oder z.B. in Fremdunternehmen für Tanken, Essen gehen oder die täglichen Einkäufe benutzt werden.
Jährlich am 31.10. verfallen die Rückvergütungen aus Umsätzen, die mehr als 2 Jahre zurück liegen. 
Eine Einlösung des Guthabens kann frühestens 3 Monate nach Eröffnung des Kontos und nur bei Innova erfolgen.

§ 6 Club-Rabatt

  1. Inhaber beider INNOVA Club-Karten erhalten 10 % Grundrabatt auf alle Waren, außer auf die mit * gekennzeichneten Waren sowie Reisen, PC und Telekomgeräte. 
  2. Eine Addition von Rabatten (z.B. Clubrabatt, Aktionsrabatte und Sonderrabatte) ist nicht möglich. Es wird immer der für den Kunden vorteilhaftere Rabatt zugrunde gelegt. 
  3. Zusätzliche individuelle Rabatte können gemäß unserer allgemeinen Rabattregelungen ausgehandelt werden. 

§ 7 Rückgaberecht

  1. Inhaber beider INNOVA Club-Karten haben bei Einkäufen bei der INNOVA Gruppe gegenüber dem jeweiligen Unternehmen darüber hinaus für alle originalverpackten und unaufgebrochenen Waren ein 10-tägiges Rückgaberecht, sofern die Verpackung unbeschädigt und etwaige Siegel nicht gelöst oder beschädigt wurden und das Gerät unbenutzt ist. Die Frist berechnet sich ab Übergabe des gekauften Artikels. Die Rückgabe ist ohne Begründung möglich.
  2. Das Rückgaberecht erlischt, wenn der Kunde mit der Abnahme des Artikels in Annahmeverzug gerät. 
  3. Vom Rückgaberecht ausgenommen sind Artikel, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bei den Lieferanten / Herstellern bestellt wurden und Einbauküchen und deren Zubehör.

§ 8 Energiesparclub

INNOVA liegt die Umwelt und die Zukunft unserer Kinder besonders am Herzen. Daher möchten wir unsere Kunden beim Energiesparen unterstützen. Für Inhaber beider INNOVA Club-Karten gilt daher folgendes Angebot:

  1. INNOVA stellt dem Clubkunden einmalig einen kostenlosen Energiesparberater für maximal einen Arbeitstag an der bei INNOVA registrierten Kundenadresse zur Verfügung zur Überprüfung der persönlichen Energie-Einsparpotentiale (Strom) des Clubhaushaltes.
  2. Der Clubkunde erhält 33 % Rabatt beim Kauf der kompletten Ausstattung Ihrer Wohngelegenheit mit Energiesparlampen oder LEDs, mindestens aber beim Einkauf ab 10 Stück.
  3. INNOVA stellt dem Clubkunden einmalig kostenlos leihweise ein Energiekosten/Verbrauchsmessgerät für 24 Stunden bzw. ein Wochenende (Samstag 10.00 Uhr bis Montag 20.00 Uhr )zur Verfügung. Hierfür ist eine Kaution von 15,00 Euro durch den Kunden zu stellen. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Kunde den entstandenen Schaden zu ersetzen.

§ 9 Club-Garantie

  1. Im Anschluss an die gesetzliche Sachmängelhaftung übernimmt INNOVA für Ihre Club-Kunden unter folgenden Voraussetzungen eine zusätzliche Instandsetzungs-Garantie mit den im Weiteren bestimmten Inhalten. Unabhängig von dieser Garantie bleiben selbstverständlich die gesetzliche Mängelhaftungsansprüche erhalten.
  2. Garantiefrist: Grundsätzlich übernimmt INNOVA eine fünfjährige Garantie ab Übergabe des Artikels. Sollte die Herstellgarantie mindestens fünf Jahre betragen, übernimmt INNOVA eine Garantie für 66 Monate ab Übergabe des Artikels. (Hinweis: Diese Bestimmung gilt für ab dem 01.09.2001 gekaufte Geräte. Für vor diesem Termin gekaufte Geräte gelten die bei Kauf gültigen Bestimmungen)
  3. Achtung: Die zusätzliche Club-Garantie kann nicht übernommen werden, wenn der Kaufpreis auf Basis eines Internetangebots bestimmt wurde.
  4. Ausnahmen: Folgende Artikel sind von der 5-jährigen Garantie ausgeschlossen: Spülen und Armaturen, PC, Notebooks und deren Zubehör, digitale Foto- und Videokameras, sämtliche Kommunikationsgeräte (z.B. Faxgeräte, Anrufbeantworter, Telefone), digitale Videogeräte, Drucker und deren Zubehör, Bekleidung, Lebensmittel, Lebensmittelzubereitungsartikel und Hygieneartikel. Für diese Artikel übernehmen wir für 6 Monate nach dem Ablauf der Herstellergarantie eine Instandsetzungszusage entsprechend den Club-Garantie-Bestimmungen.
  5. Beim Kauf von Einbauküchen gilt: Ein Austausch von Einzelteilen (z.B. Fronten, Arbeitsplatten etc.) kann nur erfolgen, solange der Hersteller die entsprechenden Artikel noch liefern kann. Sofern eine Lieferung nicht mehr möglich ist (z.B. wegen Produktionswechsel) besteht seitens der Kunden kein Anspruch auf Austausch im Rahmen der Club-Garantie. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Rücktritt im Rahmen der Club-Garantie ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt
  6. Etwaige Nachbesserungen / Nachlieferungen hemmen oder unterbrechen nicht den Ablauf der Garantiezeit.
  7. Eine bestehende Herstellergarantie ist vorrangig in Anspruch zu nehmen.
  8. Nicht übertragbar, Private Nutzung: Die Garantie gilt ausschließlich für die Inhaber der Club-Karte, die Privatpersonen sind und bei privater Nutzung des Gerätes an der bekannten Kundenadresse oder in einer von den Clubmitgliedern selbst genutzten Zweit- oder Ferienwohnung. Verkaufe, verschenkte, vermietete oder sonst von Dritten genutzte Geräte, sowie Geräte, die von den Clubmitgliedern im Rahmen einer gewerblichen, freiberuflichen Tätigkeit oder sonst zur Erzielung von Einkommen genutzt werden, sind von der Club-Garantie ausgeschlossen. Die Ansprüche aus der Clubgarantie sind nicht abtretbar.
  9. Mangel: Garantie wird für Mängel im Sinne des BGB übernommen. Im Falle eines durch Fehlgebrauch, Missbrauch, Gewalteinwirkung, Falschbedienung oder sonstigem Verstoß gegen die Bedienungsanleitung verursachten Schadens ist die Garantie ausgeschlossen. Ebenso kann keine Garantie für üblichen Verschleiß übernommen werden.  Unsachgemäße Reparaturen werden nicht erstattet und können zum Ausschluss der Garantieansprüchen führen. 
  10. Umfang: Im Rahmen der Garantie wird die Reparatur des Gerätes übernommen. Die Garantie umfasst die Kosten für die Reparatur (Ersatzteile und Arbeitszeit) bzw. die Kosten für ein Austauschgerät (s. unten). Fahrt-, Wege-, Transport-, Ein- und Ausbau- oder sonstige Kosten des Kunden und des Kundendienstes, sowohl bei Reparatur als auch im Rahmen eines Kostenvoranschlages, können jedoch nicht erstattet werden. Die Garantie wird ausdrücklich auf die Reparaturleistung  beschränkt, ein Anspruch auf Neulieferung oder Rückabwicklung ist nicht gegeben. Bitte beachten Sie, dass Rechnungen für die Lieferung von Ersatzteilen nicht übernommen werden, da kein fachgerechter Einbau gewährleistet ist.
    INNOVA behält sich vor, nach seiner Wahl statt der Reparatur ein Austauschgerät zu liefern, das die gleiche oder eine bessere technische Ausstattung aufweist, wie das defekte Gerät, z.B. wenn die Reparaturkosten über dem Einkaufspreis liegen, der zum Zeitpunkt des Kostenvoranschlages von INNOVA für ein äquivalentes Ersatzgerät aufzuwenden wäre.
    Es besteht jedoch kein Anspruch des Kunden auf ein Austauschgerät oder eine bestimmte Ausstattung des Austauschgerätes, die über die des defekten Gerätes hinaus geht. 
    Bei einem Austausch/Neugerät und einer Zuzahlung von mindestens 50 % des Ladenverkaufspreis INNOVAs beginnt der 5-jährige Clubgarantie Garantierahmen erneut.
    Bei geringerer oder keiner Zuzahlung auf der vorgenannten Basis gilt der Clubgarantierahmen des Erstgerätes als vereinbart. Die 24 Monate Gewährleistung und ewaige Herstellergarantie bleiben von dieser Regelung unberührt. Sollte aufgrund der technischen Entwicklung eine Neulieferung eines Gerätes mit gleichen Parametern unmöglich sein und die Reparatur einen Betrag überschreiten, der dem Restwert des Gerätes - berechnet nach linearer Abschreibung über 6 Jahre - entspricht, besteht kein Anspruch des Kunden auf eine Leistung aus Clubgarantie. 
    Im Falle des Austausches des Gerätes hat der Kunde analog der gesetzlichen Regelungen über den Rücktritt (§ 346 GB) eine Nutzungsentschädigung für das defekte Gerät zu zahlen, die sich nach der Art des Gerätes und dessen durchschnittlicher Lebensdauer, dem Kaufpreis des Gerätes und der bisherigen Nutzungsdauer bestimmt. Die Berechnung ist tabellarisch festgelegt und unter www.innova.info abrufbar.
    Im Falle der Lieferung eines Ersatz-/Neugerätes sind die Wege-/Transport- und ggf. Kostenvoranschlagskosten vom Kunden zu tragen. Schäden an anderen Gegenständen als dem Vertragsgegenstand oder sonstige durch den Defekt des Gerätes entstandene Nachteile, wie Mangelfolgeschäden, werden im Rahmen der Clubgarantie nicht übernommen. 
  11. Ablauf: Reparaturkosten können nur übernommen werden, wenn Sie sich, sehr geehrte/r Clubkundin/-kunde bitte an folgenden Ablauf halten. Bei der Feststellung eines Defektes ist zunächst der Online-Antrag auf Clubgarantie auszufüllen oder ersatzweise das INNOVA-Call-Center unter 030-321011 (oder via E-Mail: info@innova24.de) von dem Schaden am Gerät zu informieren. Ein technisch versierter Mitarbeiter setzt sich telefonisch mit Ihnen innerhalb von 48 Std. in Verbindung. Der zuständige Kollege prüft anhand Ihrer Schadensmeldung, ob die notwendigen inhaltlichen Voraussetzungen vorliegen, um einer Clubabwicklung zuzustimmen. Des weiteren prüft er u.a. anhand der verbal übermittelten Schadensbeschreibung, liegt eventuell ein Eigenverschulden vor, welches die Clubgarantie ausschließt oder lässt sich das gemeldete Problem ggfs. durch einfache Handgriffe unserer Kunden eventuell eigenständig beheben. Den vorgenannten Organisationsrichtlinien folgend erhalten Sie, sehr geehrte/r Clubkundin/-kunde, dann die notwendige Kundendienstfreigabe. Der von INNOVA benannte Kundendienst begutachtet des Gerät hinsichtlich der Schadensursache und der Kosten der Schadensbeseitigung. Bei unklarer Ursache - gerade im Bezug auf eventuelles Eigenverschulden - und bezüglich der Höhe der Kosten ist zunächst die Stellungnahme von INNOVA, durch den Kunden im Beisein des Kundendienstes, im Regelfall fernmündlich, einzuholen. INNOVA behält sich vor, die Übernahme der Kosten gem. Ziff. 9 der Clubbestimmungen abzulehnen oder das Gerät gem. Ziff. 10 aus Kostengründen ggfs. zu tauschen. Die Reparaturrechnung wird vom Kundendienst auf INNOVA ausgestellt. Die Fahrt-, Wege-, Transport-, Ein- und Ausbau- oder sonstige Kosten des Kundendienst sind gesondert auf einer sep. Rechnung auszuweisen und sind vor Ort an das Serviceunternehmen zu entrichten. Dies gilt ebenso für Fahrt- und Wegekosten im Rahmen eines Kostenvoranschlages.
    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass INNOVA die vorgenannten Kosten laut unseren Clubbestimmungen nicht erstattet. 
  12. Eine Übernahme der Reparatur-Kosten kann nur bei Vorlage des Kaufvertrages über das Gerät und der Originalreparaturrechnung erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mündliche Absprachen und Zusagen hinsichtlich der Club-Garantie keine Gültigkeit haben und nicht anerkannt werden. 
  13. Die Garantieentwicklung des INNOVA Rabatt-Clubs: ab 01.12.1999: bis zu 2 Jahre Teilgarantie inklusive Herstellergarantie seit 01.09.2001: bis zu 5½ Jahre Teilgarantie inklusive Herstellergarantie gem. oben stehender Bedingungen. 

§ 10 Sonstige Bestimmungen

  1. Für im Rahmen des INNOVA Clubs angebotene Reisen und Veranstaltungen gelten besondere Bedingungen, die im Einzelfall mitgeteilt werden. 
  2. Für etwaige Ansprüche des Kunden gegenüber Partnerunternehmen des INNOVA Clubs oder Tochtergesellschaften sowie Franchise-Nehmern aus mit diesen getätigten Geschäften haftet INNOVA nicht. 

§ 11 Weitere Auskünfte

Sollten Sie Fragen zu den vorstehenden Bedingungen oder sonst zur Club-Mitgliedschaft haben, wenden Sie sich bitte an unseren Service-Club. Dort erhalten sie qualifizierte Auskünfte über Inhalt und Umfang unserer Leistungen und Hilfe bei Problemen. 

Übersicht über die Leistungen der Club-Karte

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